Datenschutzbeauftragte
Die Aufgabe und Tätigkeit eines Datenschutzbeauftragten wird in Deutschland in § 4f und § 4g des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie den entsprechenden landesrechtlichen Vorschriften geregelt. Hierunter fallen:
- Durchführung datenschutzrechtlicher Freigabeverfahren
- Beratung der Beschäftigten der Grund- und Mittelschulen im Schulamtsbezirk
- Fortbildungsangebote zu den Themen Datenschutz und Datensicherheit.