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Datenschutzbeauftragte

Die Aufgabe und Tätigkeit eines Datenschutzbeauftragten wird in Deutschland in § 4f und § 4g des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie den entsprechenden landesrechtlichen Vorschriften geregelt. Hierunter fallen:

  • Durchführung datenschutzrechtlicher Freigabeverfahren
  • Beratung der Beschäftigten der Grund- und Mittelschulen im Schulamtsbezirk
  • Fortbildungsangebote zu den Themen Datenschutz und Datensicherheit.

Ihre Ansprechpartner*Innen