Aufbau der Schulverwaltung
Aufbau der Schulverwaltung in Bayern im Bereich der Volksschulen
Staatsministerium für Unterricht und Kultus:
- Organisation, Ordnung, Förderung und Überwachung öffentlicher und privater Schulen (z.B. Klassen-, Gruppenbildung und Personaleinsatz an den Grund- und Hauptschulen im jeweiligen Schuljahr)
- Zentrale Lehrerfortbildung
- Erstellung von Lehrplänen
- Zulassung von Lernmitteln
- Aufsicht über Regierungen und Schulämter
- Bezirksregierungen: Personalfragen (z.B. Einstellungen, Versetzungen, Genehmigung von Teilzeitanträgen, Ernennungen, …)
- Regionale Lehrerfortbildung
- Organisation öffentlicher Schulen (z.B. Schulsprengelbildung)
- Schulaufsichtliche Genehmigung von Schulbauten öffentlicher und privater Volksschulen
- Zulassung von Privatschulen
Staatliche Schulämter in den Landkreisen und kreisfreien Städten:
- Zum Aufgabenbereich des rechtlichen Leiters (Landrat, Oberbürgermeister) gehören die Angelegenheiten vorwiegend rechtlicher Natur (z.B. Rechtsbehelfsverfahren, Angelegenheiten der Disziplinarordnung, Ahndung von Ordnungswidrigkeiten z.B. durch Verhängung von Bußgeld wegen Verstoß gegen die Schulpflicht).
- Zum Aufgabenbereich des fachlichen Leiters gehören die Angelegenheiten vorwiegend fachlicher Natur.